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Datum
05.01.2023

Selbstständige, Freelancer, Freiberufler – das sind die Unterschiede

Sein eigener Chef sein – ein Traum, den viele Angestellte haben und sich immer häufiger erfüllen. Doch wer sich selbstständig machen will, muss sich erstmal mit den unterschiedlichen Möglichkeiten vertraut machen. Denn Selbstständigkeit ist nicht immer gleichzusetzen mit einer freiberuflichen Tätigkeit oder der Arbeit als Freelancer. Hier erfahren Sie, wo die Unterschiede liegen.

Selbstständige, Freelancer, Freiberufler – das sind die Unterschiede
(GettyImages/Westend61)

Das Wichtigste in Kürze

  • Selbstständige werden vom Gesetzgeber in Gewerbetreibende und Freiberufler unterteilt, Freelancer sind hingegen freie Mitarbeitende.
  • Gewerbetreibende benötigen einen Gewerbeschein und zahlen Gewerbesteuer, Freiberufler sind in der Regel nicht gewerbesteuerpflichtig.
  • In freien Tätigkeiten findet kein Warenaustausch statt. Sie umfassen unter anderem Berufe wie Arzt oder Ärztin, Architekt, Steuerberater oder Journalist.
  • Freelancer arbeiten oftmals in Bereichen wie Marketing, Beratung, Lektorat oder Kunst und sind auftragsbezogen für verschiedene Unternehmen tätig.

Definition Selbstständige

Die Selbstständigkeit beschreibt eine selbstständige und eigenverantwortliche Tätigkeit einer nicht angestellten Person. Aber: Selbstständig ist nicht gleich selbstständig. Der Gesetzgeber klassifiziert Selbstständige in Gewerbetreibende und Freiberufler. Die Rechtsform eines Unternehmens (etwa Einzelunternehmen, Kleingewerbetreibende, GmbH oder GbR) und ob Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt sind, ist vorerst zweitrangig.

Wenn Sie sich selbstständig machen und Waren herstellen oder verkaufen, betreiben Sie ein Gewerbe und gelten somit als gewerbetreibende Person – egal, welchen Beruf Sie ausüben. Bevor Sie jedoch Ihrer Tätigkeit nachkommen, müssen Sie laut Gewerbeordnung (GewO) einen Gewerbeschein beim zuständigen Amt beantragen und sind verpflichtet, die Gewerbesteuer an das Finanzamt zu entrichten.

Definition Freiberufler

Als selbstständige Person können Sie auch freiberuflich tätig sein. Der wesentliche Unterschied zu einem Gewerbe: Freiberufler sind nicht automatisch gewerbesteuerpflichtig. Laut Einkommensteuergesetz (EStG) gibt es sogenannte Katalogberufe, das sind freie Berufe, die nicht zu den Gewerbetreibenden zählen und von der Gewerbesteuer ausgenommen sind.

Zu den freien Berufen gehören selbstständig ausgeübte Tätigkeiten, bei denen keine Waren hergestellt oder verkauft werden, vielmehr dienen die Berufe dem Gemeinwohl. Dazu gehören beispielsweise:

  • Medizinische und Heilberufe wie Ärzte, Krankenpfleger, Therapeuten, Krankengymnasten, Heilpraktiker und Apotheker
  • Technisch-naturwissenschaftliche Berufe wie Ingenieure, Architekten, Handwerker, Biologen und Informatiker
  • Rechts-, wirtschafts- und steuerberatende Berufe wie Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Buchprüfer, Anwälte und Notare
  • Kulturelle Berufe wie Lektoren, Journalisten, Autoren, Regisseure, Künstler und Übersetzer
  • Erzieherische und unterrichtende Berufe wie freie Lehrkräfte oder freie Erzieher

Gehen Sie einer freiberuflichen Tätigkeit nach, müssen Sie keine Gewerbesteuer zahlen, aber eine Steuernummer beantragen und Ihre Beschäftigung beim Finanzamt anmelden.

Gut zu wissen: Zusätzliche Gebühren für Freiberufler können in bestimmten Berufsgruppen anfallen. So sind beispielsweise Anwälte oder Ärzte in der Regel verpflichtet, Zahlungen an die Rechtsanwalts- oder Ärztekammer zu leisten.

Definition Freelancer

Eine weitere Möglichkeit für eine selbstständige Tätigkeit ist die Arbeit als Freelancer, also als freie Mitarbeiterin oder freier Mitarbeiter. Eine eindeutige Definition des Begriffs gibt es nicht, häufig wird er synonym für Freiberufler verwendet. Üblicherweise sind Freelancer jedoch für einen definierten Zeitraum selbstständig und projektbezogen für verschiedene Unternehmen tätig.

Freelancer sind in nahezu jeder Branche zu finden, meist jedoch in den Bereichen Marketing, Grafik- und Mediendesign, Beratung, Lektorat und Kunst. Viele Unternehmen beschäftigen Freelancer, da keine Lohnnebenkosten anfallen und der administrative Aufwand relativ gering ist.

Sofern sie ein Gewerbe betreiben, müssen auch Freelancer die Gewerbesteuer zahlen. Außerdem dürfen sie nicht mehr als 83 Prozent ihres Einkommens mit nur einem einzigen Auftraggeber verdienen.

Selbstständige, Freelancer, Freiberufler – das sind die Unterschiede

Selbstständig tätig und angestellt – geht das?

In einem Angestelltenverhältnis beschäftigt zu sein und nebenbei einer selbstständigen Tätigkeit nachzugehen, verspricht Sicherheit. Der Arbeitgeber zahlt die Sozialversicherungsbeiträge und es besteht ein festes Einkommen. Möglich ist das jedoch nur, wenn Sie nicht hauptberuflich selbstständig sind.

Angestellte können mit Zustimmung des Arbeitgebers einer nebenberuflichen Selbstständigkeit nachgehen. Jedoch darf sich die selbstständige Beschäftigung nicht negativ auf die Arbeit im Angestelltenverhältnis auswirken und keine Konkurrenz zum Unternehmen darstellen.

Übrigens: Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten müssen in der Einkommensteuer getrennt von Einkünften aus dem Angestelltenverhältnis aufgelistet sein und dürfen diese nicht überschreiten. Andernfalls müssen Sie die Sozialversicherungsbeiträge selbst zahlen.

Fazit: Selbstständig ist nicht gleich selbstständig

Sich selbstständig zu machen bedeutet, Eigenverantwortung zu übernehmen, risikobereit zu sein und steuerliche Pflichten jederzeit selbst im Blick zu haben. Klären Sie vorab, ob Sie mit Ihrer selbstständigen Tätigkeit als Gewerbetreibender, Kleinunternehmer oder Freiberufler gelten, um Nachzahlungen und Bußgelder zu vermeiden.

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