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Saarbrücken
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Gut abgesichert mit der Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärzte

Das Wichtigste in Kürze:

  • Fehler bei der Behandlung oder Beratung von Patienten können zu hohen Schadensersatzforderungen gegen Zahnärzte führen.
  • Gerichte verschärfen regelmäßig die Haftung und berücksichtigen immer stärker die Rechte der Patienten.
  • Die Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärzte schützt sowohl angestellte Assistenzzahnärzte als auch selbstständige Praxisinhaber vor Schadensersatzansprüchen.

Was leistet die Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärzte?

Während der beruflichen Tätigkeit der Zahnärzte können viele Schäden eintreten, für die Zahnärzte haften. Die Berufshaftpflicht deckt Folgendes ab:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Diese Beispiele zeigen, was die Berufshaftpflichtversicherung bei den Zahnärzten leistet:

  • Diagnosefehler: Sie übersehen eine Entzündung an der Wurzelspitze, als Folge muss der Zahn gezogen und durch ein Implantat ersetzt werden.
  • Behandlungsfehler: Ihnen rutscht der Bohrer ab und im Mundboden des Patienten beschädigen Sie einen Nerv.
  • Befunderhebungsfehler: Sie übersehen eine Initialkaries, die bei sorgfältiger Befundung erkennbar gewesen wäre. Der Patient benötigt nun eine Füllung.
  • Aufklärungsfehler: Sie raten zur Extraktion von vier Zähnen, um eine Fehlstellung zu korrigieren, dabei vergessen Sie, über die Risiken zu informieren und das Informationsblatt auszuhändigen.

Zu diesen Personenschäden, die in der Praxis auftreten können, kommen mögliche Sachschäden wie das Verschmutzen von Patientenkleidung (etwa mit Abdruckmaterial oder Wasserstoffperoxid). Vermögensschäden treten selten ein, das wäre beispielsweise der Fall, wenn durch ein fehlerhaftes Gutachten (z.B. bei Vorwurf eines Behandlungsfehlers) der Patient keinen Schadensersatz erhält.

Dabei ist die Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärzte auch eine „kleine Rechtsschutzversicherung“. Denn die Absicherung umfasst neben dem finanziellen Ausgleich von berechtigten Ansprüchen auch die Abwehr unberechtigter Forderungen. Unsere MLP Berater stellen gern den passgenauen Versicherungsschutz für Sie zusammen und finden für Sie den besten Anbieter.

Berufshaftpflichtversicherung: Welcher Zahnarzt benötigt sie?

Unverzichtbar ist der Abschluss einer Berufshaftpflicht für Praxisinhaber. Der Schutz der Versicherung umfasst selbstständige Zahnärzte und ihre Mitarbeiter. Das bedeutet, dass auch das berufliche Handeln angestellter Mitarbeiter – etwa zahnmedizinische Fachangestellte und Assistenzzahnärzte – abgesichert ist. Angestellte Ärzte müssen allerdings aktiv in den BHV-Schutz des Arbeitgebers eingebunden werden. Die zuständige Zahnärztekammer verlangt, dass Zahnärzte über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen.

Was kostet eine Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärzte?

Die Prämien für die Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärzte richten sich nicht nur nach dem Anbieter. Es kommt auch auf das individuelle Risiko des Versicherungsnehmers an. In die Kalkulation fließen unter anderem folgende Punkte ein:

  • angewendete Behandlungsmethoden
  • Umfang der beruflichen Tätigkeit (Praxisinhaber, angestellte Zahnärzte, Gemeinschaftspraxis, Honorarzahnärzte)
  • Rabattregelung
  • Historie des Schadenverlaufs
  • mitversicherte angestellte Zahnärzte

Bei gleichem Schutz können die Angebote der einzelnen Gesellschaften für die Haftpflichtversicherung preislich stark differieren. Daher ist es sinnvoll, gemeinsam mit unseren Beratern einen Versicherer zu finden, der für Ihr individuelles Risikoprofil die besten Konditionen bietet. Gerne beraten wir Sie zu weiteren für Zahnärzte wichtigen Versicherungen wie der Krankenversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unter Umständen sind auch Betriebsinhaltsversicherung sowie Absicherung gegen die Betriebsunterbrechung empfehlenswert.

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