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Saarbrücken
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Datum
05.05.2015

Krank in der Ferne – aber lieber zuhause versorgt

Viele Urlauber möchten im Fall der Fälle in Deutschland weiter behandelt werden. Für einen Rücktransport aus dem Ausland übernehmen die Krankenkassen generell keine Kosten. Eine Zusatzversicherung schließt unter anderem diese Lücke.

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(Fotolia - famveldman)

Schnell ist es passiert: Mitten im Urlaub erwischt einen ein übler Virus – am Ende landet man in irgendeinem Krankenhaus in Ägypten, Indien oder Südafrika. Manchmal wochenlang. Viele fühlen sich bei solch einem Gedanken eher unwohl. Nach einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Insa möchten 70 Prozent der Deutschen lieber nach Hause zurück, wenn sie im Ausland ernsthaft erkranken. Ins hiesige Gesundheitssystem haben sie mehr Vertrauen (siehe Umfrage).

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Versicherungsschutz überprüfen

Ein Krankenrücktransport, vor allem interkontinental und per Flugzeug, ist aber nicht günstig. Ein Ambulanzflug aus der Karibik nach Deutschland kostet zum Beispiel rund 60.000 Euro, der Heimflug aus Mallorca etwa 10.000 Euro, aus Australien sogar bis zu 100.000 Euro. Ob Erkrankte auf diesen Kosten sitzen bleiben, hängt vor allem von ihrem Versicherungsschutz ab.

Bei privat Versicherten ist der Baustein „Krankenrücktransport aus dem Ausland“ in der Regel in einem guten Tarif enthalten. Vor der Abreise in den Urlaub oder einem längeren Auslandsaufenthalt sollten sie den Umfang dennoch sicherheitshalber nochmals prüfen.

Gesetzlich Versicherte schauen dagegen meist in die Röhre. Die Kassen ersetzen einen medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Ausland in der Regel nicht. „Wem dieser Schutz wichtig ist, muss daher über eine private Auslandskrankenversicherung Vorsorge treffen“, rät Clemens Keller, Leiter Krankenversicherung bei MLP.

Auf ausreichende Leistungsdauer achten

Eine gute Police mit einem breiten Leistungsspektrum gibt es bereits ab zehn Euro jährlich. Speziell in Bezug auf den Rücktransport ist jedoch wichtig, dass die Police auch so lange für die Behandlung aufkommt, bis der Patient wieder rücktransportfähig ist – egal wie lange das dauert. „Es kommt dabei auf die Unterscheidung zwischen Laufzeit und Leistungsdauer an“, erklärt Keller.

Stichwort Laufzeit: Die meisten Policen gelten für Reisen von bis zu acht Wochen am Stück. Die Leistungsdauer dagegen ist bei einigen Versicherungen auf 30 Tage nach Ablauf der maximalen Reisedauer beschränkt. Danach besteht kein Versicherungsschutz mehr – ob der Patient nun transportfähig ist oder nicht. „Vor allem, wer sich länger im Ausland aufhält, muss daher einen speziellen Schutz wählen, mit entsprechend längerer Laufzeit und Leistungsdauer“, empfiehlt der MLP Experte.

Auch Behandlungskosten sind abgesichert

Die Auslandskrankenversicherung deckt aber nicht nur den Rücktransport, sondern auch allgemein Behandlungskosten im Ausland. Besonders für gesetzlich Versicherte wird das wichtig, sobald sie die Grenzen der EU verlassen. Außerhalb Europas und in Ländern, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat – wie die USA, Thailand oder Ägypten –, erstatten die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine medizinische Behandlung nicht. Hat der Patient keine Auslandskrankenversicherung, muss er mitunter tief in die eigene Tasche greifen.

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